Haus- und Platzordnung


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Clubhaus

  • Das Clubhaus ist allen Clubmitgliedern zugänglich, beschränkt für Schüler in Begleitung des Lehrers und für Nichtclubmitglieder.
  • Im Moment ist kein Clubhausbetreuer für die Führung des Clubhauses zuständig. Es wird in Selbstbedienung geführt. Die Konsumentation von Getränken ist bar zu bezahlen (siehe Getränkeregelung).
  • Der Umgang mit den Clubgegenständen und die Reinlichkeit sollte gleich sein wie bei persönlichem Eigentum.
  • Zurückgelassene Gegenstände werden eingesammelt und können beim Clubhausbetreuer abgeholt werden. Über nicht abgeholte Gegenstände entscheidet der Vorstand am Ende der Saison.
  • Die letzte Person, die das Clubhaus verlässt, hat das Licht zu löschen und die Türen zu schliessen.
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Tennisplätze

  • Die Benützung der Tennisplätze wird durch das Spielreglement und die Reglemente für Nichtclubmitglieder und Schulen geregelt.
  • Über die Eröffnung der Plätze im Frühjahr bzw. die Schliessung im Herbst entscheidet der Vorstand. Während des Jahres entscheidet der Platzchef, in dessen Abwesenheit der Spielleiter oder ein anwesendes Vorstandsmitglied über die Bespielbarkeit der Plätze.
  • Die Unbespielbarkeit der Plätze wird in der Reservationstafel eingetragen. Werden die Weisungen missachtet, haften die Verursacher für allfällige Schäden.
  • Die Plätze sind vor Ablauf der Spielzeit mit den vorhandenen Geräten (Schleppnetz, Besen) zu wischen.
  • Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen (keine Joggingschuhe, u.ä.) betreten werden.
  • Beim Verlassen der Plätze sind die Schuhe vom Sand gründlich zu reinigen.
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Dusch- und Umkleideräume

  • Seit Mai 1999 stehen im Clubhaus Damen- und Herren-Garderoben mit je 2 Duschen zur Verfügung. Das WC ist "geschlechtsneutral".
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Schlüssel

  • Alle Aktiven erhalten vom Vorstand gegen eine Depotgebühr einen Schlüssel für das Clubhaus und die Garderoben.
  • Der Vorstand bestimmt diejenigen Mitglieder, die einen Passepartout erhalten.
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Allgemeines

  • Es wird erwartet, dass die Benützer der Anlage die entsprechende Sorgfalt walten lassen. Festgestellte Schäden sind in jedem Fall sofort dem Clubhausbetreuer, dem Platzwart oder dem Vorstand zu melden. Die Verursacher haften für die Schäden.
  • Auf der Anlage darf kein unnötiger Lärm gemacht werden, vor allem ist auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen. Vernünftiges Wegfahren und kein Türenzuschlagen!
  • Kinder dürfen die Tennisplätze nur zum Tennisspielen benützen, je nach Alter unter Aufsicht der Eltern.
  • Hunde sind auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen und während des Spielens am vorgesehenen Ort anzubinden.
  • Autos, Motorräder, Mofas und Fahrräder sind auf den vorgesehenen Parkplätzen abzustellen.
  • Es wird empfohlen, mit dem Fahrrad zu den Tennisplätzen zu fahren.
Der Haus- und Platzordnung wurde an der Generalversammlung vom 19. März 1998 zugestimmt.
TENNIS CLUB STEINHAUSEN
Der Präsident         Die Aktuarin
Josef Rothenfluh     Ursi Sabel-Huber
Steinhausen, 19. März 1998 / 11. Mai 1999 / 9. Mai 2000 / 17. April 2001

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Letzte Aktualisierung: 22.10.2007