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| ↑ Inhalt |
Clubhaus |
- Das Clubhaus ist allen Clubmitgliedern zugänglich, beschränkt
für Schüler in Begleitung des Lehrers und für Nichtclubmitglieder.
- Im Moment ist kein Clubhausbetreuer für die Führung des Clubhauses
zuständig. Es wird in Selbstbedienung geführt. Die Konsumentation
von Getränken ist bar zu bezahlen (siehe Getränkeregelung).
- Der Umgang mit den Clubgegenständen und die Reinlichkeit sollte
gleich sein wie bei persönlichem Eigentum.
- Zurückgelassene Gegenstände werden eingesammelt und können beim
Clubhausbetreuer abgeholt werden. Über nicht abgeholte Gegenstände
entscheidet der Vorstand am Ende der Saison.
- Die letzte Person, die das Clubhaus verlässt, hat das Licht zu
löschen und die Türen zu schliessen.
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| ↑ Inhalt |
Tennisplätze |
- Die Benützung der Tennisplätze wird durch das Spielreglement und die
Reglemente für Nichtclubmitglieder und Schulen geregelt.
- Über die Eröffnung der Plätze im Frühjahr bzw. die Schliessung im
Herbst entscheidet der Vorstand. Während des Jahres entscheidet der
Platzchef, in dessen Abwesenheit der Spielleiter oder ein anwesendes
Vorstandsmitglied über die Bespielbarkeit der Plätze.
- Die Unbespielbarkeit der Plätze wird in der Reservationstafel
eingetragen. Werden die Weisungen missachtet, haften die Verursacher
für allfällige Schäden.
- Die Plätze sind vor Ablauf der Spielzeit mit den vorhandenen Geräten
(Schleppnetz, Besen) zu wischen.
- Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen (keine Joggingschuhe,
u.ä.) betreten werden.
- Beim Verlassen der Plätze sind die Schuhe vom Sand gründlich zu reinigen.
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| ↑ Inhalt |
Dusch- und Umkleideräume |
- Seit Mai 1999 stehen im Clubhaus Damen- und Herren-Garderoben mit
je 2 Duschen zur Verfügung. Das WC ist "geschlechtsneutral".
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| ↑ Inhalt |
Schlüssel |
- Alle Aktiven erhalten vom Vorstand gegen eine Depotgebühr einen
Schlüssel für das Clubhaus und die Garderoben.
- Der Vorstand bestimmt diejenigen Mitglieder, die einen Passepartout erhalten.
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| ↑ Inhalt |
Allgemeines |
- Es wird erwartet, dass die Benützer der Anlage die entsprechende Sorgfalt
walten lassen. Festgestellte Schäden sind in jedem Fall sofort dem
Clubhausbetreuer, dem Platzwart oder dem Vorstand zu melden. Die Verursacher
haften für die Schäden.
- Auf der Anlage darf kein unnötiger Lärm gemacht werden, vor allem ist
auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen. Vernünftiges Wegfahren und kein
Türenzuschlagen!
- Kinder dürfen die Tennisplätze nur zum Tennisspielen benützen, je nach
Alter unter Aufsicht der Eltern.
- Hunde sind auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen und während des
Spielens am vorgesehenen Ort anzubinden.
- Autos, Motorräder, Mofas und Fahrräder sind auf den vorgesehenen
Parkplätzen abzustellen.
- Es wird empfohlen, mit dem Fahrrad zu den Tennisplätzen zu fahren.
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Der Haus- und Platzordnung wurde an der Generalversammlung vom 19. März 1998 zugestimmt.
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TENNIS CLUB STEINHAUSEN
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Der Präsident Die Aktuarin
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Josef Rothenfluh Ursi Sabel-Huber
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Steinhausen, 19. März 1998 / 11. Mai 1999 / 9. Mai 2000 / 17. April 2001
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