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| ↑ Inhalt
| Grundlage |
Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 1994 erstellt die
Gemeinde Steinhausen die Tennisplätze. Die Finanzierung erfolgt zum grösseren
Teil durch die Gemeinde; deshalb steht ein Teil der Tennisplätze den Schulen
und Einwohnern von Steinhausen (Nichtclubmitglieder) zur Verfügung.
Die Rechte und Pflichten der anderen Spieler-Kategorien sind in den Reglementen
- Tennisplatzbenützung für die Schulen
- Tennisplatzbenützung für Nichtclubmitglieder
umschrieben. Massgebend sind auch die Vereinsstatuten und die Haus- bzw. Platzordnung.
Das Aufstellen von Lautsprecheranlagen für den normalen Spielgebrauch wird untersagt.
Ausnahmen für eine temporäre Anlage bei speziellen Veranstaltungen bedürfen einer
Sonderbewilligung des Gemeinderats.
Bei Unklarheiten in der Interpretation entscheidet der Vorstand.
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| Organisation |
Die Organisation sowie die Leitung des Spielbetriebs obliegen dem Tennis Club
Steinhausen (TCSt) bzw. der Spielkommission, delegiert an den Spielleiter.
Dieser organisiert Wettkämpfe, Turniere und Meisterschaften. Seinen Anordnungen
und Weisungen ist Folge zu leisten.
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| Spielregeln |
Mitglieder, die sich nicht an das Spielreglement und die Platzordnung halten,
können nach einmaliger Verwarnung durch den Vorstand auf bestimmte Zeit oder
für den Rest einer Spielsaison vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
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| ↑ Inhalt
| Spielsaison |
Diese dauert in der Regel von Anfang April bis Ende Oktober. Die genauen
Daten werden jeweils vom Vorstand des TCSt rechtzeitig bekanntgegeben.
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| Spielzeiten |
Für den Betrieb der Tennisanlage sind folgende Spielzeiten festgelegt:
| Platz 1 bis 3: |
Montag bis Samstag |
07.00 bis 22.00 Uhr |
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Sonntag |
08.00 bis 22.00 Uhr |
| Platz 4: |
Montag bis Sonntag |
09.00 bis 21.00 Uhr |
Um 22.10 Uhr wird das Licht automatisch gelöscht. Wenn auf einem Platz nicht
mehr gespielt wird, ist das Licht ebenfalls zu löschen.
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| Bespielbarkeit der Plätze |
Der Entscheid über die Bespielbarkeit der Plätze liegt beim Platzchef, bei
dessen Abwesenheit beim Spielleiter. Der Entscheid ist auf der Reservationstafel
eingetragen.
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| ↑ Inhalt
| Bewässern der Plätze |
Die Bewässerung erfolgt automatisch. Stellen Spieler einen Bedarf der Bewässerung
fest, so können die Plätze einzeln zusätzlich bewässert werden.
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| ↑ Inhalt
| Spielberechtigung |
Spielberechtigt sind die Aktivmitglieder und die Junioren des TCSt sowie gemäss
speziellen Reglement auch die Schulen und Nichtmitglieder.
Mitglieder des TCSt:
| Aktivmitglieder |
täglich 07.00 bis 22.00 Uhr |
| Junioren über 15 Jahre |
täglich 07.00 bis 22.00 Uhr |
| Junioren unter 15 Jahre |
täglich 07.00 bis 18.00 Uhr |
Die bewilligten täglichen Spielzeiten sind einzuhalten.
Am Samstag und Sonntag zwischen 18.00 und 22.00 Uhr sind auch Junioren unter 15
Jahren spielberechtigt, sofern die Plätze nicht von Aktivmitgliedern belegt sind.
Eine Reservation zum voraus ist nicht möglich.
Spielstarke Junioren unter 15 Jahren und solche, die zur Juniorenleistungsgruppe
gehören, sind den Junioren über 15 Jahre gleichgestellt.
Passivmitglieder dürfen die Tennisanlage wie Aktivspieler benützen, müssen jedoch
wie die Nichtclubmitglieder eine Platzbenützungsgebühr von Fr. 7.50 pro Person bezahlen.
Gäste: Die Aktivmitglieder des TCSt haben das Recht, während einer Spielsaison
gratis zwei Gästespiele auszutragen. Mehr Spiele sind zugelassen, wenn die Plätze
dadurch für Clubmitglieder nicht blockiert werden. Der Gast bezahlt ab der
dritten Platzbenützung Fr. 7.50 pro Stunde, die in einen dafür vorgesehenen
Briefkasten zu legen sind.
Gäste müssen sich auf dem Blatt
"Platzbelegungs-Kontrolle" eintragen. Nichtclubmitglieder von Familienangehörigen
gelten ebenfalls als Gäste.
Schulen/Nichtclubmitglieder: Das vorliegende Spielreglement ist ergänzend zu
den separaten Reglementen auch für diese Spieler verbindlich.
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| ↑ Inhalt
| Spieldauer |
Die Belegungszeit für die Spiele dauert eine Stunde. Der Beginn einer Spielstunde
ist im Tableau auf 5 Minuten genau einzutragen.
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| ↑ Inhalt
| Reservationen auf Platz |
Als erster kommt an die Reihe, wer sich zuerst auf dem Tableau einträgt. Nachfolgende
Spieler reservieren ihren Platz auf dem Tableau, Feld "Reservation".
Falls
viele Spieler anwesend sind, wird empfohlen, Doppelspiele auszutragen.
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| ↑ Inhalt
| Ballwand |
Diese ist öffentlich, darf aber während wichtigen Spielen auf den Plätzen nicht
benutzt werden.
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| ↑ Inhalt
| Clubabend |
Um das Spielen mit verschiedenen Partnern zu fördern, treffen sich die Mitglieder
des TCSt jeweils am Donnerstag ab 18.00 Uhr.
In der Regel finden am Clubabend nur Doppelspiele im Halbstundenrhythmus bei
halber oder ganzer Stunde statt.
Nach Ablauf einer Halbstunde steht jedem nicht spielenden Clubmitglied das Recht
zu, auf den Platz zu gehen und einen bzw. mehrere Spieler zu ersetzen. Dies ist
auch gestattet, wenn mangels Spieler Einzelspiele ausgetragen werden. Es müssen
dann aber in der Regel gleichzeitig zwei neue Spieler dazutreten.
Der Spielbetrieb kann auch ad hoc oder gemäss Weisungen des Spielleiters
organisiert werden.
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| ↑ Inhalt
| Turniere und Wettkämpfe |
Solche Reservationen werden mindestens zwei Wochen zum voraus am Anschlagbrett
publiziert.
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| ↑ Inhalt
| Interclub-Training, Interclub- Meisterschaften |
Vor und während der Interclub-Meisterschaften stehen jeder Mannschaft Plätze zur Verfügung.
Die Platzbelegung für das Training und die Wettkampfspiele werden vor Saisonbeginn
bekanntgegeben und die genaue Belegung der Plätze ist im Clubhaus angeschlagen.
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| ↑ Inhalt
| Juniorentraining |
Dieses muss vor 18.00 Uhr durchgeführt werden; Details sind im entsprechenden Reglement
festgehalten.
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| ↑ Inhalt
| Platzpflege, Ordnung, Licht |
Die Spielberechtigten sind aufgefordert, in ordentlichem Tenu und mit geeigneten Schuhen
zu spielen. Sie verpflichten sich, die Anlage sauber zu halten und nach Spielschluss die
Plätze abzuziehen und im Clubhaus und in den Garderoben das Licht zu löschen. Die Türen
zum Clubhaus sind mit Schlüsseln abzuschliessen. Jedes Clubmitglied hat Anrecht auf einen
Clubhausschlüssel.
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Mit der Annahme durch die 3. Generalversammlung vom 19. März 1998 und der Revision an der
GV vom 23. März 2000 wird dieses Reglement auf unbestimmte Zeit rechtsgültig.
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TENNIS CLUB STEINHAUSEN
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Der Präsident Die Aktuarin
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Fritz Vogt Ursi Sabel-Huber
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Steinhausen, 17. Mai 2006
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