PLATZ- UND SPIELREGLEMENT für Clubmitglieder


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Grundlage

Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 1994 erstellt die Gemeinde Steinhausen die Tennisplätze. Die Finanzierung erfolgt zum grösseren Teil durch die Gemeinde; deshalb steht ein Teil der Tennisplätze den Schulen und Einwohnern von Steinhausen (Nichtclubmitglieder) zur Verfügung.

Die Rechte und Pflichten der anderen Spieler-Kategorien sind in den Reglementen

- Tennisplatzbenützung für die Schulen
- Tennisplatzbenützung für Nichtclubmitglieder

umschrieben. Massgebend sind auch die Vereinsstatuten und die Haus- bzw. Platzordnung.

Das Aufstellen von Lautsprecheranlagen für den normalen Spielgebrauch wird untersagt. Ausnahmen für eine temporäre Anlage bei speziellen Veranstaltungen bedürfen einer Sonderbewilligung des Gemeinderats.

Bei Unklarheiten in der Interpretation entscheidet der Vorstand.

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Organisation

Die Organisation sowie die Leitung des Spielbetriebs obliegen dem Tennis Club Steinhausen (TCSt) bzw. der Spielkommission, delegiert an den Spielleiter. Dieser organisiert Wettkämpfe, Turniere und Meisterschaften. Seinen Anordnungen und Weisungen ist Folge zu leisten.

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Spielregeln

Mitglieder, die sich nicht an das Spielreglement und die Platzordnung halten, können nach einmaliger Verwarnung durch den Vorstand auf bestimmte Zeit oder für den Rest einer Spielsaison vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

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Spielsaison

Diese dauert in der Regel von Anfang April bis Ende Oktober. Die genauen Daten werden jeweils vom Vorstand des TCSt rechtzeitig bekanntgegeben.

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Spielzeiten

Für den Betrieb der Tennisanlage sind folgende Spielzeiten festgelegt:

Platz 1 bis 3: Montag bis Samstag 07.00 bis 22.00 Uhr
Sonntag 08.00 bis 22.00 Uhr
Platz 4: Montag bis Sonntag 09.00 bis 21.00 Uhr

Um 22.10 Uhr wird das Licht automatisch gelöscht. Wenn auf einem Platz nicht mehr gespielt wird, ist das Licht ebenfalls zu löschen.

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Bespielbarkeit
der Plätze

Der Entscheid über die Bespielbarkeit der Plätze liegt beim Platzchef, bei dessen Abwesenheit beim Spielleiter. Der Entscheid ist auf der Reservationstafel eingetragen.

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Bewässern der Plätze

Die Bewässerung erfolgt automatisch. Stellen Spieler einen Bedarf der Bewässerung fest, so können die Plätze einzeln zusätzlich bewässert werden.

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Spielberechtigung

Spielberechtigt sind die Aktivmitglieder und die Junioren des TCSt sowie gemäss speziellen Reglement auch die Schulen und Nichtmitglieder.

Mitglieder des TCSt:

Aktivmitglieder täglich 07.00 bis 22.00 Uhr
Junioren über 15 Jahre täglich 07.00 bis 22.00 Uhr
Junioren unter 15 Jahre täglich 07.00 bis 18.00 Uhr

Die bewilligten täglichen Spielzeiten sind einzuhalten.

Am Samstag und Sonntag zwischen 18.00 und 22.00 Uhr sind auch Junioren unter 15 Jahren spielberechtigt, sofern die Plätze nicht von Aktivmitgliedern belegt sind. Eine Reservation zum voraus ist nicht möglich.

Spielstarke Junioren unter 15 Jahren und solche, die zur Juniorenleistungsgruppe gehören, sind den Junioren über 15 Jahre gleichgestellt.

Passivmitglieder dürfen die Tennisanlage wie Aktivspieler benützen, müssen jedoch wie die Nichtclubmitglieder eine Platzbenützungsgebühr von Fr. 7.50 pro Person bezahlen.

Gäste:
Die Aktivmitglieder des TCSt haben das Recht, während einer Spielsaison gratis zwei Gästespiele auszutragen. Mehr Spiele sind zugelassen, wenn die Plätze dadurch für Clubmitglieder nicht blockiert werden. Der Gast bezahlt ab der dritten Platzbenützung Fr. 7.50 pro Stunde, die in einen dafür vorgesehenen Briefkasten zu legen sind.

Gäste müssen sich auf dem Blatt "Platzbelegungs-Kontrolle" eintragen. Nichtclubmitglieder von Familienangehörigen gelten ebenfalls als Gäste.

Schulen/Nichtclubmitglieder:
Das vorliegende Spielreglement ist ergänzend zu den separaten Reglementen auch für diese Spieler verbindlich.

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Spieldauer

Die Belegungszeit für die Spiele dauert eine Stunde. Der Beginn einer Spielstunde ist im Tableau auf 5 Minuten genau einzutragen.

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Reservationen
auf Platz

Als erster kommt an die Reihe, wer sich zuerst auf dem Tableau einträgt. Nachfolgende Spieler reservieren ihren Platz auf dem Tableau, Feld "Reservation".

Falls viele Spieler anwesend sind, wird empfohlen, Doppelspiele auszutragen.

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Ballwand

Diese ist öffentlich, darf aber während wichtigen Spielen auf den Plätzen nicht benutzt werden.

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Clubabend

Um das Spielen mit verschiedenen Partnern zu fördern, treffen sich die Mitglieder des TCSt jeweils am Donnerstag ab 18.00 Uhr.

In der Regel finden am Clubabend nur Doppelspiele im Halbstundenrhythmus bei halber oder ganzer Stunde statt.

Nach Ablauf einer Halbstunde steht jedem nicht spielenden Clubmitglied das Recht zu, auf den Platz zu gehen und einen bzw. mehrere Spieler zu ersetzen. Dies ist auch gestattet, wenn mangels Spieler Einzelspiele ausgetragen werden. Es müssen dann aber in der Regel gleichzeitig zwei neue Spieler dazutreten.

Der Spielbetrieb kann auch ad hoc oder gemäss Weisungen des Spielleiters organisiert werden.

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Turniere und Wettkämpfe

Solche Reservationen werden mindestens zwei Wochen zum voraus am Anschlagbrett publiziert.

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Interclub-Training,
Interclub-
Meisterschaften

Vor und während der Interclub-Meisterschaften stehen jeder Mannschaft Plätze zur Verfügung.

Die Platzbelegung für das Training und die Wettkampfspiele werden vor Saisonbeginn bekanntgegeben und die genaue Belegung der Plätze ist im Clubhaus angeschlagen.

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Juniorentraining

Dieses muss vor 18.00 Uhr durchgeführt werden; Details sind im entsprechenden Reglement festgehalten.

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Platzpflege, Ordnung, Licht

Die Spielberechtigten sind aufgefordert, in ordentlichem Tenu und mit geeigneten Schuhen zu spielen. Sie verpflichten sich, die Anlage sauber zu halten und nach Spielschluss die Plätze abzuziehen und im Clubhaus und in den Garderoben das Licht zu löschen. Die Türen zum Clubhaus sind mit Schlüsseln abzuschliessen. Jedes Clubmitglied hat Anrecht auf einen Clubhausschlüssel.

Mit der Annahme durch die 3. Generalversammlung vom 19. März 1998 und der Revision an der GV vom 23. März 2000 wird dieses Reglement auf unbestimmte Zeit rechtsgültig.
TENNIS CLUB STEINHAUSEN
Der Präsident         Die Aktuarin
Fritz Vogt     Ursi Sabel-Huber
Steinhausen, 17. Mai 2006

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Letzte Aktualisierung: 22.10.2007