REGLEMENT DER TENNISPLATZBENÜTZUNG für Nichtclubmitglieder


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Grundlage

Gemäss Art. 13 Abs. 2 der Statuten des Tennisclub Steinhausen (TCSt): 'Einwohner der Gemeinde Steinhausen sind berechtigt, auf dem dafür vorgesehenen Tennisplatz gegen eine vor dem Spiel zuentrichtenden Platzgebühr zu spielen.'

Die Zutrittsberechtigungen werden in diesem Reglement und ergänzend im 'Platz- und Spielreglement für Clubmitglieder' festgelegt.

Für die Reservation und Benützung des Platzes gelten die gleichen Regeln wie für die Clubmitglieder.

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Berechtigte

Berechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde Steinhausen; auswärtige Nichtclubmitglieder sind nur zugelassen, wenn die Anlage nicht ausgelastet ist.

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Spielzeiten

Für den Betrieb der Tennisanlage sind folgende Spielzeiten festgelegt:

Platz 1 bis 3: Montag bis Samstag 07.00 bis 22.00 Uhr
Sonntag 08.00 bis 22.00 Uhr
Platz 4: Montag bis Sonntag 09.00 bis 21.00 Uhr

Eine spezielle Regelung gilt während der Interclub-Heimspiele, derEndrundenspiele der Clubmeisterschaft und anderer Wettkämpfe.

Der Vorstand des TCSt kann für andere Anlässe Ausnahmen machen.

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Benützung der Clubein-
richtungen

Die WC dürfen benutzt werden, hingegen bleiben die anderen Clubeinrichtungen den Mitgliedern vorbehalten.

Die 'Haus- und Platzordnung' ist verbindlich.

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Reservationen
auf Platz

Für Nichtclubmitglieder ist der Platz 4 vorgesehen. Die Club- und Nichtclubmitglieder sind auf dem Platz 4 einander gleichgestellt. Als erster kommt an die Reihe, wer sich zuerst auf dem Tableau für den Platz 4 einträgt. Clubmitglieder müssen zuerst die Plätze 1 bis 3 belegen.

Falls zu viele Spieler anwesend sind, wird empfohlen, Doppelspiele auszutragen.

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Platzgebühr

Diese richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Kosten für den Unterhalt der Plätze und der Anlage ohne Clubhaus und kann jährlich angepasst werden.

Platz je Stunde
Erwachsene (mit Kindern) Fr. 15.--
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre     Fr. 5.--

Die Platzgebühr ist vor dem Spiel in einem Briefumschlag mit Angabe von Name, Vorname, Adresse in den beim Haupteingang angebrachten Briefkasten einzuwerfen.

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Schuhe

Damit die Tennisplätze keinen Schaden nehmen, dürfen nur Tennisschuhe für Sandplätze benutzt werden, d.h. Schuhe ohne hohes Profil.

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Versicherung

Für Unfälle, die auf den Tennisplätzen und in der Anlage geschehen, haftet der Spieler selber.

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Sanktionen

Nichtclubmitglieder, die gegen die Reglemente oder gegen die Sorgfaltspflicht verstossen, können nach schriftlicher Verwarnung durch den Vorstand mit einem Platzverbot bestraft werden und sind gegebenenfalls schadenersatzpflichtig.

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Parkplätze

Die vorgesehenen Parkplätze sind zu benutzen.

Mit der Annahme durch die 3. Generalversammlung vom 19. März 1998 und der Revision an der GV vom 23. März 2000 wird dieses Reglement auf unbestimmte Zeit rechtsgültig.
TENNIS CLUB STEINHAUSEN
Der Präsident         Die Aktuarin
Fritz Vogt              Ursi Sabel-Huber
Steinhausen, 17. April 2001 / 12. Juni 2003

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Letzte Aktualisierung: 22.10.2007