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| ↑ Inhalt
| Grundlage |
Gemäss Art. 13 Abs. 2 der Statuten des Tennisclub Steinhausen (TCSt): 'Einwohner
der Gemeinde Steinhausen sind berechtigt, auf dem dafür vorgesehenen Tennisplatz
gegen eine vor dem Spiel zuentrichtenden Platzgebühr zu spielen.'
Die Zutrittsberechtigungen werden in diesem Reglement und ergänzend im 'Platz-
und Spielreglement für Clubmitglieder' festgelegt.
Für die Reservation und Benützung des Platzes gelten die gleichen Regeln wie
für die Clubmitglieder.
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| ↑ Inhalt
| Berechtigte |
Berechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde Steinhausen; auswärtige
Nichtclubmitglieder sind nur zugelassen, wenn die Anlage nicht ausgelastet ist.
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| ↑ Inhalt
| Spielzeiten |
Für den Betrieb der Tennisanlage sind folgende Spielzeiten festgelegt:
| Platz 1 bis 3: |
Montag bis Samstag |
07.00 bis 22.00 Uhr |
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Sonntag |
08.00 bis 22.00 Uhr |
| Platz 4: |
Montag bis Sonntag |
09.00 bis 21.00 Uhr |
Eine spezielle Regelung gilt während der Interclub-Heimspiele, derEndrundenspiele
der Clubmeisterschaft und anderer Wettkämpfe.
Der Vorstand des TCSt kann für andere Anlässe Ausnahmen machen.
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| ↑ Inhalt
| Benützung der Clubein- richtungen |
Die WC dürfen benutzt werden, hingegen bleiben die anderen Clubeinrichtungen den
Mitgliedern vorbehalten.
Die 'Haus- und Platzordnung' ist verbindlich.
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| ↑ Inhalt
| Reservationen auf Platz |
Für Nichtclubmitglieder ist der Platz 4 vorgesehen. Die Club- und Nichtclubmitglieder
sind auf dem Platz 4 einander gleichgestellt. Als erster kommt an die Reihe, wer
sich zuerst auf dem Tableau für den Platz 4 einträgt. Clubmitglieder müssen zuerst
die Plätze 1 bis 3 belegen.
Falls zu viele Spieler anwesend sind, wird empfohlen, Doppelspiele auszutragen.
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| ↑ Inhalt
| Platzgebühr |
Diese richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Kosten für den Unterhalt der
Plätze und der Anlage ohne Clubhaus und kann jährlich angepasst werden.
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Platz je Stunde |
| Erwachsene (mit Kindern) |
Fr. 15.-- |
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
Fr. 5.-- |
Die Platzgebühr ist vor dem Spiel in einem Briefumschlag mit Angabe von Name,
Vorname, Adresse in den beim Haupteingang angebrachten Briefkasten einzuwerfen.
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| ↑ Inhalt
| Schuhe |
Damit die Tennisplätze keinen Schaden nehmen, dürfen nur Tennisschuhe für
Sandplätze benutzt werden, d.h. Schuhe ohne hohes Profil.
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| ↑ Inhalt
| Versicherung |
Für Unfälle, die auf den Tennisplätzen und in der Anlage geschehen, haftet
der Spieler selber.
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| ↑ Inhalt
| Sanktionen |
Nichtclubmitglieder, die gegen die Reglemente oder gegen die Sorgfaltspflicht
verstossen, können nach schriftlicher Verwarnung durch den Vorstand mit einem
Platzverbot bestraft werden und sind gegebenenfalls schadenersatzpflichtig.
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| ↑ Inhalt
| Parkplätze |
Die vorgesehenen Parkplätze sind zu benutzen.
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Mit der Annahme durch die 3. Generalversammlung vom 19. März 1998 und der
Revision an der GV vom 23. März 2000 wird dieses Reglement auf unbestimmte
Zeit rechtsgültig.
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TENNIS CLUB STEINHAUSEN
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Der Präsident Die Aktuarin
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Fritz Vogt Ursi Sabel-Huber
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Steinhausen, 17. April 2001 / 12. Juni 2003
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