REGLEMENT DER TENNISPLATZBENÜTZUNG für die Schulen


↑ Inhalt

Grundlage

Gemäss Art. 13 Abs. 2 der Statuten des Tennisclub Steinhausen (TCSt): „Die Schulen von Steinhausen haben im Rahmen des Schulsportunterrichts Zugang zu den Tennisplätzen.“

Die Zutrittsberechtigungen werden in diesem Reglement und ergänzend im „Platz- und Spielreglement für Clubmitglieder“ festgelegt.

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Zutritts-
berechtigte

Berechtigt sind alle Schüler (Unter-, Mittel- und Oberstufen) in Begleitung eines Lehrers.

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Aufsicht

Der Lehrer hat die Aufsicht und ist für das Einhalten der Reglemente verantwortlich. Der Lehrer erhält beim Schulsekretariat einen Schlüssel zur Anlage.

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Zeit der
Benützung

Während der Schulzeit (zu den üblichen Schulstunden).

Als individuelle Spieler steht den Schülern die Anlage auch ausserhalb der Schulzeit bzw. Schulstunden zur Verfügung:
- unentgeltlich, wenn sie Mitglied des TCSt sind
- gegen eine Entschädigung, wie sie für Nichtclubmitglieder
(Junioren) vorgesehen ist

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Benützung der
Clubeinrichtungen

Unter Aufsicht des Lehrers dürfen die Clubeinrichtungen und Geräte benützt werden. Die „Haus- und Platzordnung“ ist einzuhalten.

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Platzreservation

Diese erfolgt vorläufig in Absprache mit dem Präsidenten des TCSt.

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Anzahl Plätze

Grundsätzlich stehen alle Plätze zur Verfügung. Falls Clubmitglieder während der gleichen Zeit spielen möchten, stehen ihnen in der Regel zwei Plätze zur Verfügung.

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Schuhe

Damit die Tennisplätze keinen Schaden nehmen, dürfen nur Tennisschuhe für Sandplätze benutzt werden, d.h. Schuhe ohne hohes Profil.

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Tennisschläger,
Bälle

Diese sind von der Schule resp. den Schülern zu stellen.

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Versicherung

Für Unfälle, die auf den Tennisplätzen und in der Anlage geschehen, haftet die Schule Steinhausen bzw. der Schüler.

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Entschädigung

Die Benützung der Tennisanlagen ist für die Schule unentgeltlich. Sollten durch häufige Benützung der Tennisanlage Mehrkosten für den Verein entstehen, so ist mit der Schule über einen Kostenschlüssel zu verhandeln.

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Sanktionen

Schulklassen/Gruppen, die gegen die Reglemente oder gegen die Sorgfaltspflicht verstossen, können nach schriftlicher Verwarnung mit Platzverbot bestraft werden.

Diesem Reglement wurde an der 3. Generalversammlung vom 19. März 1998 zugestimmt.
TENNIS CLUB STEINHAUSEN
Der Präsident         Die Aktuarin
Josef Rothenfluh     Ursi Sabel-Huber
Steinhausen, 19. März 1998

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Letzte Aktualisierung: 22.10.2007