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| ↑ Inhalt
| Grundlage |
Gemäss Art. 13 Abs. 2 der Statuten des Tennisclub Steinhausen (TCSt):
„Die Schulen von Steinhausen haben im Rahmen des Schulsportunterrichts
Zugang zu den Tennisplätzen.“
Die Zutrittsberechtigungen werden in diesem Reglement und ergänzend
im „Platz- und Spielreglement für Clubmitglieder“ festgelegt.
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| ↑ Inhalt
| Zutritts- berechtigte |
Berechtigt sind alle Schüler (Unter-, Mittel- und Oberstufen) in Begleitung
eines Lehrers.
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| ↑ Inhalt
| Aufsicht |
Der Lehrer hat die Aufsicht und ist für das Einhalten der Reglemente
verantwortlich. Der Lehrer erhält beim Schulsekretariat einen Schlüssel
zur Anlage.
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| ↑ Inhalt
| Zeit der Benützung |
Während der Schulzeit (zu den üblichen Schulstunden).
Als individuelle Spieler steht den Schülern die Anlage auch ausserhalb der
Schulzeit bzw. Schulstunden zur Verfügung:
- unentgeltlich, wenn sie Mitglied des TCSt sind
- gegen eine Entschädigung, wie sie für Nichtclubmitglieder
(Junioren) vorgesehen ist
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| ↑ Inhalt
| Benützung der Clubeinrichtungen |
Unter Aufsicht des Lehrers dürfen die Clubeinrichtungen und Geräte
benützt werden. Die „Haus- und Platzordnung“ ist einzuhalten.
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| ↑ Inhalt
| Platzreservation |
Diese erfolgt vorläufig in Absprache mit dem Präsidenten des TCSt.
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| ↑ Inhalt
| Anzahl Plätze |
Grundsätzlich stehen alle Plätze zur Verfügung. Falls Clubmitglieder
während der gleichen Zeit spielen möchten, stehen ihnen in der Regel
zwei Plätze zur Verfügung.
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| ↑ Inhalt
| Schuhe |
Damit die Tennisplätze keinen Schaden nehmen, dürfen nur Tennisschuhe
für Sandplätze benutzt werden, d.h. Schuhe ohne hohes Profil.
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| ↑ Inhalt
| Tennisschläger, Bälle |
Diese sind von der Schule resp. den Schülern zu stellen.
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| ↑ Inhalt
| Versicherung |
Für Unfälle, die auf den Tennisplätzen und in der Anlage geschehen,
haftet die Schule Steinhausen bzw. der Schüler.
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| ↑ Inhalt
| Entschädigung |
Die Benützung der Tennisanlagen ist für die Schule unentgeltlich.
Sollten durch häufige Benützung der Tennisanlage Mehrkosten für den
Verein entstehen, so ist mit der Schule über einen Kostenschlüssel
zu verhandeln.
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| ↑ Inhalt
| Sanktionen |
Schulklassen/Gruppen, die gegen die Reglemente oder gegen die
Sorgfaltspflicht verstossen, können nach schriftlicher Verwarnung mit
Platzverbot bestraft werden.
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Diesem Reglement wurde an der 3. Generalversammlung vom 19. März 1998 zugestimmt.
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TENNIS CLUB STEINHAUSEN
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Der Präsident Die Aktuarin
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Josef Rothenfluh Ursi Sabel-Huber
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Steinhausen, 19. März 1998
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